OBERWALLIS
HILFT
OBERWALLIS

Privatpersonen und gemeinnützige Organisationen können über ihre Gemeinden ein Gesuch stellen, um Unterstützung bei der Finanzierung von Restkosten nach Naturkatastrophen zu erhalten. Berücksichtigt werden beispielsweise Kosten für Räumungen, Wiederinstandstellung, Ersatz und Folgeschäden. Erwerbsausfälle sind ausgeschlossen. Die Unterstützung erfolgt auf Basis der verbleibenden Restkosten nach Abzug eines Selbstbehalts und Leistungen Dritter, wobei Einkommen und Vermögen abgestuft berücksichtigt werden.

Statuten und Richtlinien:
Die Kostenbeteiligung wird aufgrund der Statuten und Richtlinien festgelegt. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit der Glückskette, dem  dem fondssuisse, sowie der Spendenkommission Verwaltung des Hilfsfonds (KVH) des Staates Wallis.

Statuten (PDF 2.5 MB)
Richtlinien (PDF 131 KB)

Formulare für die Schadensmeldung:
Schadensmeldung (PDF 73 KB)
Schadenerhebungsformular Aktion "Oberwallis hilft Oberwallis" Unwetter 2024 (PDF 63 KB)
Entbindung der Schweigepflicht (PDF 61 KB)

 

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